Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

druckagentur.de, Inhaber Jan Fuchs

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen druckagentur.de, Inhaber Jan Fuchs, Meisenring 7, 29336 Nienhagen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere zu Preis, Zahlungsart, Zahlungsziel, Leistungsumfang und Liefertermin, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer entwickelt, gestaltet, veredelt und liefert individuell produzierte Werbe-, Druck- und sonstige Artikel.
  2. Art, Umfang, Beschaffenheit, Menge, Preis und voraussichtliche Lieferzeit der Leistung ergeben sich aus der Produktbeschreibung, dem Angebot sowie der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen geht die Auftragsbestätigung vor.

3. Bestellung, Prüfung und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar.
  2. Mit Absenden der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Zugang der Bestellung; sie stellt weder eine Auftragsbestätigung noch eine Annahme des Vertragsangebots dar.
  3. Der Auftragnehmer prüft die Bestellung, die vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie – soweit erforderlich – die Umsetzbarkeit der gewünschten Veredelung oder Gestaltung.
  4. Der Vertrag kommt erst durch die gesonderte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande. Eine Ausführung der Lieferung ersetzt diese Auftragsbestätigung nicht.
  5. Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform.
  6. Der Auftragnehmer kann Bestellungen ablehnen, soweit deren Durchführung rechtlich unzulässig, technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei offensichtlich rechtswidrigen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalten.

4. Korrekturabzug und Druckfreigabe

  1. Soweit ein Korrekturabzug vereinbart oder nach Art des Auftrags erforderlich ist, erhält der Auftraggeber diesen vor Produktionsbeginn zur Prüfung.
  2. Der Auftraggeber hat den Korrekturabzug insbesondere hinsichtlich Texte, Schreibweisen, Farben, Positionen, Ausführungsdetails und sonstiger produktspezifischer Angaben sorgfältig zu prüfen.
  3. Die Druckfreigabe erfolgt verbindlich in der vom Auftragnehmer vorgesehenen Form, insbesondere über einen Freigabelink, in Textform oder durch eine sonst dokumentierte Erklärung. Maßgeblich ist die vom Auftraggeber freigegebene Fassung.
  4. Nach der Druckfreigabe beginnt die Produktion erst, wenn zusätzlich die nach § 5 vereinbarte Zahlungsfreigabe oder der vereinbarte Zahlungseingang vorliegt.
  5. Änderungen nach Druckfreigabe bedürfen einer erneuten Vereinbarung in Textform. Sie können Mehrkosten und eine Änderung der Lieferzeit verursachen. Bereits angefallene Kosten sowie notwendige Neu- oder Zusatzarbeiten sind vom Auftraggeber zu vergüten, soweit er die Änderung veranlasst hat.

5. Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der ausgewiesenen Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu einer Anpassung des Preises führen, wenn der Auftraggeber der Änderung in Textform zustimmt.
  3. Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  4. Zahlungsart und Zahlungsziel ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Bei Zahlungsarten, die über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, steht ihre Verfügbarkeit unter dem Vorbehalt der Freigabe durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister.
  5. Ist die vom Auftraggeber gewünschte Zahlungsart nicht verfügbar oder wird sie nicht freigegeben, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot über eine alternative Zahlungsart, insbesondere Vorkasse. Eine einseitige Änderung der vereinbarten Zahlungsart erfolgt nicht.
  6. Bei Vorkasse beginnt die Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei einer Rechnungskauf-Zahlungsart beginnt die Produktion erst nach der erforderlichen Zahlungsfreigabe.
  7. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen.

6. Produktionsbeginn, Lieferzeit und Versand

  1. Die angegebene Produktions- und Lieferzeit beginnt erst, wenn alle für die Produktion erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen insbesondere vollständige und verwertbare Druckdaten, die erforderliche Druckfreigabe sowie die Zahlungsfreigabe oder der Zahlungseingang gemäß § 5.
  2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere fehlende Druckfreigaben, zurückgehen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Bei Teillieferungen gelten die jeweils gelieferten Positionen als gesondert geliefert; eine gesonderte Teilabrechnung bleibt vorbehalten, soweit sie vereinbart oder erforderlich ist.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Versand der Ware auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben hat.

7. Mitwirkung des Auftraggebers, Druckdaten und Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Daten, Vorlagen, Freigaben und Informationen vollständig, rechtzeitig und in dem vereinbarten Format bereit.
  2. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, über alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte.
  3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer rechtswidrigen Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, Rechte Dritter oder technische Fehlerfreiheit zu prüfen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

8. Änderungen, Stornierung und Produktionsabbruch

  1. Änderungs- und Stornierungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
  2. Bis zur Druckfreigabe wird der Auftragnehmer prüfen, ob eine Änderung oder Stornierung noch möglich ist. Nach Druckfreigabe oder Produktionsbeginn ist eine Änderung oder Stornierung regelmäßig nur möglich, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich bestätigt.
  3. Soweit eine Änderung, Stornierung oder ein Produktionsabbruch auf Wunsch oder aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers erfolgt, kann der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Materialkosten, Fremdkosten und sonstigen nachweisbaren Aufwendungen abrechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Freiwillige Rücknahme und Reklamationen

  1. Soweit der Auftragnehmer ausnahmsweise nicht individualisierte und ausdrücklich als rückgabefähig gekennzeichnete Standardware anbietet, kann der Auftraggeber die Rücknahme dieser Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt anmelden. Voraussetzung ist, dass die Ware vollständig, unbenutzt und in einwandfreiem Zustand ist.
  2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Anmeldung über das Rückgabeverfahren. Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber, soweit die Rückgabe nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel oder einer Falschlieferung beruht.
  3. Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere individuell bedruckte, veredelte, konfigurierte, auftragsbezogen beschaffte oder nach Kundenvorgaben hergestellte Artikel.
  4. Bei mangelhafter, beschädigter oder nicht entsprechend der verbindlich freigegebenen Ausführung gelieferter Ware kann der Auftraggeber den Mangel unter Angabe der Bestellnummer und mit aussagekräftigen Informationen, nach Möglichkeit auch Fotos, anzeigen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

10. Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
  2. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist und es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft handelt, bleibt § 377 HGB unberührt.
  3. Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Geringfügige, technisch oder produktionstechnisch nicht vermeidbare Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Material, Größe, Gewicht, Verarbeitung oder handelsüblichen Toleranzen, stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte oder übliche Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

11. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen.

13. Urheber- und Nutzungsrechte des Auftragnehmers

  1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags eigene kreative Leistungen, insbesondere Layouts, Grafiken, Texte oder sonstige Gestaltungen, erstellt, verbleiben die daran bestehenden Rechte beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber erhält an solchen Leistungen nur die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

14. Speicherung von Daten und Unterlagen

  1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Druckdaten, Freigaben, Entwürfe, Produktionsdaten oder sonstige Unterlagen über die zur Vertragsabwicklung erforderliche Dauer hinaus aufzubewahren oder zu archivieren, soweit keine gesonderte Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
  2. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist dessen Geschäftssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.